Rechtsgebiet

Ehe und Familienrecht – Scheidungsanwalt

Mit einer Trennung und Ehescheidung sind besonders sensible und wichtige Themen verbunden, die den Betroffenen in den allermeisten Fällen emotional wie wirtschaftlich gleichermaßen treffen und maßgeblich die Weichen für die Zukunft stellen. Nicht selten geht während dieses Zeitabschnittes eine schwere geistige und seelische Krise einher. Für den Betroffenen ist es daher wichtig, sich mit seinen Problemen an jemanden wenden zu können, der die nötige Erfahrung hat, um die eigenen Interessen zu verfolgen und die wechselseitigen Standpunkte ruhig und zielgerichtet zu behandeln.

Für die Beurteilung der Situation reicht es nicht aus, lediglich die juristische Fachkenntnis zu besitzen. Unsere bisherigen Erfahrungen haben uns gelehrt, in erster Linie Ihnen zuzuhören und mit besonderem Einfühlungsvermögen und Menschenkenntnis die Situation auch abseits der rein formalrechtlichen Gegebenheiten zu beurteilen.

Gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung sollte ein Rosenkrieg zwischen den scheidenden Partnern bzw. eine wechselseitige Kampfansage vermieden werden. Auch wenn eine Versöhnung nicht mehr möglich ist, versuchen wir möglichst ruhig ihre Argumente zu vertreten und tunlichst eine einvernehmliche Lösung ausarbeiten, die letztlich für beide Seiten tragbar ist und zugleich eine dauerhafte Grundlage für die zukünftige Kommunikation bietet (insbesondere wenn über gemeinsame Kinder weiterhin ein Kontakt in einem Mindestausmaß verbleibt).

Selbstverständlich verstehen wir uns zu einer strengen Verschwiegenheit. Sie können daher getrost ihr Anliegen ohne Umschweife vortragen. Auch pikante Details werden selbstverständlich nicht nach außen getragen und auch im weiteren Prozess mit dem/der Ehepartner/-in nur verwendet, falls dies erforderlich ist.

Wir stehen Ihnen jedenfalls während ihrer schweren Lebensphase als erfahrene Scheidungsanwälte mit großer Menschenkenntnis und besonderem Einfühlungsvermögen zur Seite. Wo ein Wille, da auch ein Weg, während dem wir sie stets begleiten werden.

Scheidung

Wenn Sie erkannt haben, dass eine Besserung einer untragbaren Ehesituation nicht zu erwarten ist oder Sie unerwartet mit dem Scheidungentschluss ihres Partners bzw. ihrer Partnerin konfrontiert werden, gehen Sie lieber heute als morgen zum Anwalt.

Kinder

Kinder sind in jedem Fall immer die unschuldig Beteiligten und Leidtragenden einer Ehescheidung. Sind in einer Ehe keine oder nur volljährige Kinder vorhanden, ist eine Scheidung wesentlich leichter durchzuführen. Es bleibt dann die Vermögensaufteilung und der allfällige Ehegattenunterhalt zu regeln.

Obsorge

Die Obsorge umfasst die elterlichen Rechte und Pflichten bezüglich Pflege, Erziehung und Vermögensverwaltung sowie die gesetzliche Vertretung gegenüber den Kindern.

Kontaktrecht

Derjenige Elternteil, der mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, hat das Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Kind. Das Kontaktrecht ist nicht bloß ein Recht auf persönlichen Verkehr mit dem Kind, sondern auch ein Recht des Kindes selbst auf Kontakt mit dem anderen Elternteil.

Unterhalt

Im Zuge der Scheidung ist auch zu regeln, wo der hauptsächliche Aufenthalt des Kindes ist. Derjenige Elternteil, der nach der Ehescheidung nicht die Obsorge über die gemeinsamen Kinder erhält und diese auch nicht in seinem Haushalt betreut, muss weiterhin bis zu deren Selbsterhaltungsfähigkeit für den Unterhalt aufkommen.